Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schwichtenberg Training Hannover

Im Folgenden wird die Kundin, der Kunde, die Klientin, der Klient bzw. die Auftraggeberin oder der Auftraggeber „Kunde“ oder „Klient“ genannt.
Der Trainer, Referent bzw. Auftragnehmer Arndt Schwichtenberg, Inhaber von Schwichtenberg Training Hannover, Große Barlinge 65, 30171 Hannover, Deutschland, T 0511.9994000, E info@schwichtenberg-training.de wird im Folgenden „Trainer“ genannt.

1) Trainerbuchung / externe Anbieter

(1) Dieser Vertrag wird zwischen den Beteiligten schriftlich geschlossen, um als ein Teil des gemeinsamen Qualitätsmanagements die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu dokumentieren.
(2) Beide Seiten wissen, dass ein Vertrag bereits dadurch zustande kommt, dass übereinstimmend ein kaufmännischer Wille formuliert wird, unabhängig davon, ob dies schriftlich, mündlich, per E-Mail oder durch bloß schlüssiges Verhalten geschieht. Sie wollen die Unsicherheit, die aus einer fehlenden Dokumentation des Vertrages entstehen kann, durch die Schriftform vermeiden (vgl. auch die Schriftformklausel dieses Vertrages).

 

Die Vertragsbedingungen im Einzelnen

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Klient bucht beim Trainer gemäß gestelltem mündlichen oder schriftlichen Angebot.

 

§ 2 Lernziel, Lehrinhalte

Lernziele, Lehrinhalte, Thema, Inhalte, Ziele und Ablauf erfolgen gemäß elektronischem (E-Mail) oder schriftlichem (Post) Angebot / bzw. Anlagen.

Im Rahmen der Organisation durch den Kunden wird insbesondere vorgesehen:

 

§ 3 Organisatorische Hinweise

Teilnahme

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass eine durchgängige Teilnahme aller Teilnehmer*innen erwünscht ist.
Medien, Tafeln, Pinnwände, Flipcharts, Papiere, Moderationskoffer, befüllt mit Moderationsmaterialien (jeweils in ausreichender Menge für alle Teilnehmer: farbige Moderationskarten, verschieden farbige, dicke, schreibende Stifte, DIN A4 Papier, Pinnadeln, Kreppklebeband) werden vom Kunden gestellt.
Getränke Stilles Wasser für alle TN, sonstige Getränke, Snacks sind bei Bedarf vom Kunden zu stellen.

 

§ 4 Zielgruppe

Die Teilnehmer*innenzahl wird individuell abgesprochen. Das Seminar findet ab vier Teilnehmerinnen statt.

 

§ 5 Lehrmaterial

Die Erstellung erfolgt vom Trainer. Die Vervielfältigung erfolgt vom Kunden gemäß TN-Zahl. Das Material wird dem Kunden per pdf-Datei als Email spätestens bis vier Werktage vor Seminarbeginn gesandt. Das Material in DIN A4 umfasst nach Absprache 10 bis 40 Seiten zu den Seminar-Themen.

 

§ 6 Methodik, Didaktik, Pädagogik, Erfolg

(1) Für die Methodik und Didaktik des Seminars ist der Trainer verantwortlich. Der Klient hat ein Mitspracherecht. Stellt der Trainer während des Seminars fest, dass aufgrund des Seminarverlaufs (z.B. infolge von Rückständen der Teilnehmer in vorausgesetzten Gebieten) Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines pädagogischen Ermessensspielraums. Er kann nach seinem freien Ermessen einzelne Punkte des Seminars im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten und dafür andere teilweise vernachlässigen. Der Trainer wird aus seiner Sicht notwendige Veränderungen am geplanten Seminarablauf mit den Teilnehmern besprechen. Er wird den Auftraggeber über die als notwendig erachteten konzeptionellen, methodischen und didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, das Honorar zu kürzen.
(2) Der Trainer kann den Erfolg des Seminars nicht garantieren. Er wird nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Teilnehmer*innen den Erfolg des Seminars anstreben.

 

§ 7 Erbringung der Leistung regelmäßig erst nach Zeichnung durch den Kunden

(1) Die Leistung wird erst erbracht, wenn dem Trainer die schriftliche Bestätigung des Vertrages vorliegt. Sie wird vom Kunden durch einen für diesen Vertrag zeichnungsberechtigten Mitarbeiter unterzeichnet, der bei der Unterschrift auf den Hintergrund seiner Zeichnungsbefugnis hinweist (z.B. Prokura, Einzelvollmacht o. ä.).
(2) Die Bestimmung dieses Paragraphen soll dem Schutz des Trainers vor eventuellen Beweisschwierigkeiten dienen; sie hat keinen Einfluss auf die Frage, ob auch ohne die schriftliche Bestätigung ein Vertrag zwischen den Beteiligten geschlossen wurde. Erbringt der Trainer seine Leistung, so liegt daher dennoch zwischen den Beteiligten ein gültiger Vertrag vor.
(3) Hat ein für Verträge der vorliegenden Art nicht zeichnungsberechtigter Mitarbeiter des Kunden unterzeichnet, so gilt dieser Mitarbeiter für diesen Vertrag ausnahmsweise als zeichnungsberechtigt.

 

§ 8 Mitwirkung des Kunden

Vor und während des Seminars/der Seminarreihe informiert der Kunde den Trainer über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Seminars/ der Seminarreihe bedeutsam sind.

 

§ 9 Honorar

Das Honorar wird in Absprache beider Parteien festgelegt.

 

§ 10 Honorarabrechnung

Das Honorar wird innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt auf folgendes Konto überwiesen.
Arndt Schwichtenberg, GLS Bank, Konto IBAN DE25 430 609 67 405 779 7100, BIC GENODEM1GLS

 

§ 11 Stornierung

(1) Der Vertrag kann vom Kunden kostenfrei bis ACHT Wochen vor Seminartermin storniert werden.
(2) Kann der Seminartermin vom Kunden nach dieser Frist, in der Zeit von ACHT Wochen (bzw. 56 Tagen) bis FÜNFZEHN Tagen vor Seminartermin nicht wahrgenommen werden bzw. wird vom Kunden abgesagt, bemühen sich Kunde und Trainer gegenseitig einen Alternativtermin anzubieten. Zusätzlich bemüht sich der Trainer für den ausgefallenen Termin einen anderen Auftraggeber zu finden.
(3) Dieser neue Alternativtermin muss in einem Zeitraum bis maximal VIER Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin liegen.
(4) Der neue Seminartermin muss bis spätestens EINE Woche nach Absage von Kunden und Trainer bestätigt und schriftlich fixiert werden.
Bei Nichteinhaltung von § 11 Stornierung (3) und (4) gilt das Seminar als abgesagt und 100% des vereinbarten Honorars sind an den Trainer zu zahlen.
(5) Können sich Kunde und Trainer innerhalb von EINER Woche nach Absage (die bis max. fünfzehn Tage vor dem ursprünglichen Seminartermin gelegen hat) auf einen Alternativtermin bis maximal VIER Wochen nach dem ursprünglichem Termin einigen (bzw. findet der Trainer für den ausgefallenen Seminartermin einen anderen Auftraggeber), so muss der Kunde nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des vereinbarten Netto-Honorars zuzüglich angefallener Kosten (wie z.B. Reisetickets, Hotelbuchung u.a.m.) bezahlen.
Die Regelung § 11 Stornierung (5) tritt in Kraft, wenn der Alternativtermin oder neue Auftraggeber innerhalb von EINER Woche nach Absage gefunden und schriftlich bestätigt ist.
(6) Können sich Kunde und Trainer nicht auf einen Alternativtermin einigen bzw. findet der Trainer für den ausgefallenen Seminartermin keinen anderen Auftraggeber, sind bei Absage durch den Kunden
• acht Wochen bis FÜNFZEHN Tage vor dem vereinbarten Seminartermin 10%
• ab zwei Wochen (vierzehn Tagen) bis zum vereinbarten Seminartermin 100%
des Honorars zu zahlen.
(7) Soweit vereinbart ist, dass Unterlagen dem Kunden gegen ein gesondertes Honorar zur weiteren Verwendung jenseits eines einzigen Einsatzes für die konkret terminierte Trainingsmaßnahme veräußert werden, so schuldet der Kunde die Abnahme und Bezahlung der Unterlagen unabhängig vom Zustandekommen der Maßnahme.

 

§ 12 Hindernisse für die Leistungserbringung

(1) Kann durch höhere Gewalt, Pandemie, Streik, Krankheit, Unfall (auch seitens des Kunden) oder eine sonstige von dem Trainer unverschuldete Verhinderung das Seminar nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, ist der Trainer verpflichtet, innerhalb von einer Woche einen Ersatztermin (oder einen Ersatztrainer) zu benennen, der maximal innerhalb der nächsten VIER Wochen nach dem ursprünglichen Termin liegt. In diesem Fall zahlt der Kunde 100% des vereinbarten Honorars gegen Rechnung zum ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Trainer sind ausgeschlossen.
(2) Kann die Veranstaltung am neu vereinbarten Veranstaltungstermin (innerhalb von vier Wochen nach dem ursprünglichen Termin), aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht durchführt und nachgeholt werden, behält der Trainer das gezahlte Honorar.
(3) Kann der Trainer den neu vereinbarten Veranstaltungstermin innerhalb von vier Wochen nach dem ursprünglichen Termin, aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht durchführen, erstattet er das gezahlte Honorar.
(4) Hindernisse, die ihre Ursache bei dem Kunden, den Teilnehmern oder bei Pandemie, Streik, höhere Gewalt o.ä. haben, lassen den Vergütungsanspruch des Trainers unberührt.

 

§ 13 Urheberrecht

(1) Das Urheberrecht an den Teilnehmermappen und sonstigen Seminarunterlagen und Seminarmaterialien gebührt allein dem Trainer. Der Kunde/Auftraggeber und/oder die Seminarteilnehmer haben nicht das Recht, die Teilnehmermappen und sonstige Seminarunterlagen und Seminarmaterialien ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung des Trainers zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Trainers nicht gestattet.
(2) Der Kunde versichert, dass der Verwendung von Unterlagen, die der Trainer für die Seminardurchführung zur Verfügung stellt, keine Urheber- und/oder sonstigen Rechte entgegenstehen.

 

§ 14 Geheimhaltung

Der Trainer ist verpflichtet, alle geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen er im Zuge der Zusammenarbeit mit dem Kunden/Auftraggeber Kenntnis erhält, geheim zu halten.

 

§ 15 Sonstiges

Alle Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Streichungen, die diesen Vertrag betreffen, bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

 

§ 16 Kollision von Geschäftsbedingungen

(1) Beide Seiten wollen das Vertragsverhältnis ausschließlich nach den Regelungen dieses Vertrages durchführen.
(2) Weitere Geschäftsbedingungen auf Seiten des Trainers wie auch auf Seiten des Kunden haben für dieses Vertragsverhältnis keine Gültigkeit.
(3) Soweit weitere Regelungen für erforderlich gehalten werden, werden sie als Nebenabreden entsprechend der Schriftformklausel dieses Vertrages ausdrücklich getroffen.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die anderen Bestimmungen werden davon in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.

 

 

2) Teilnahmebedingungen für das Einzeltraining

 

Bezeichnungen

  • Die Teilnehmerin, der Teilnehmer, die Klientin, der Klient wird im Folgenden zur leichteren Lesbarkeit „Klient“ genannt.
  • Auch für andere Berufsgruppen/Bezeichnungen wird zur leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form gewählt; gemeint sind immer Frauen und Männer.
  • Der Trainer Arndt Schwichtenberg wird im Folgendem „Trainer“ genannt.

 

Eigenverantwortung

Der Klient bespricht und behandelt eventuelle gesundheitliche, psychische, physische Krankheiten oder Beeinträchtigungen selbständig und eigenverantwortlich mit den entsprechen Ärzten, Therapeuten und/oder Fachleuten. Sollte Letzteres der Fall sein, teilt der Klient dies von sich aus dem Trainer mündlich und schriftlich vor dem ersten Termin und jedem weiteren Termin mit.

Wurde keine mündliche und schriftliche Mitteilung über o.g. dem Trainer vor dem Training und jeder einzelnen Einheit ausgehändigt, geht der Trainer von Folgendem aus:

Der Klient nimmt eigenverantwortlich, selbst kranken- und haftpflichtversichert und psychisch und physisch gesund am Training teil. Erscheint der Klient zum Einzeltraining und nimmt an diesem Teil, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Klient/die Klientin gesund, fähig und bereit ist alle Fragen, Anregungen und Übungen bewusst wahrzunehmen und jeden Moment selbstbeständig zu entscheiden, ob diese für ihn passend und nützlich sind oder nicht und bereit ist, dies bei Bedarf auch mit dem Trainer sofort zu kommunizieren.

Therapieerwartungen kann nicht entsprochen werden.

Der Trainer kann dem Klienten, aufgrund der Dynamik des Trainings und (auch erst im Verlauf des Trainings/Paketes) auftauchenden Themen, empfehlen, eine psychotherapeutische Maßnahme/Therapie bei einem Arzt/Therapeuten zu nehmen. Selbstverständlich ist dies eine persönliche Entscheidung des Klienten. Lehnt der Klient dies ab, schreibt dieser formlos dem Trainer eine schriftliche Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Maßnahme/Therapie vom Trainer empfohlen und vom Klienten abgelehnt wurde.

 

Kennenlern-Einheit

Diese 90 Minuten dauernde Einheit dient dem Kennenlernen, der Vorstellen, der Klärung und Orientierung, dem ersten Ausprobieren. Klient und Trainer klären Ist-, Motivations- und Zielzustand. Der Trainer gibt detaillierte Infos und Rückmeldungen zu Optimierungspotential/Trainingsthemen, Empfehlungen für Inhalte, Frequenz und Dauer des Trainings. Mindestens eine der verfügbaren Methoden (Basismethode „Die 6 Richtigen“) wird vorgestellt und praktisch ausprobiert und möglichst alle Fragen geklärt. Das Honorar ist (bis auf vereinbarte Ausnahmen) passend in bar gegen Rechnung vor Ort zu bezahlen.

Nach dieser Kennenlern-Einheit kann der Klient in Ruhe entscheiden, ob und in welchem Umfang er das Training fortführt.

 

Weitere Planung

Wird das Einzeltraining nach der Kennenlern-Einheit in beidseitigem Einverständnis weitergeführt, hat es sich als sinnvoll erwiesen ein Trainings-Paket – mehrere Einheiten – zu vereinbaren. Dieses Paket ist nach Rechnungserhalt komplett vorab zu bezahlen.

Tipp: Die meisten Klienten wählen nach der Kennenlern-Einheit nach Empfehlung zur stimmigen Planung ein sogenanntes 10er-Paket, d.h. 10 Trainingstermine á 90 Minuten. Das ist natürlich eine individuelle Entscheidung.

Die Termine werden in gemeinsamer Absprache in sinnvollem Turnus gelegt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass am Anfang (z.B. die ersten fünf Einheiten) ein wöchentliches Training sinnvoll ist, um kurzfristig Rückmeldung über Reflexions- und Übungsstand zu erhalten.  Danach die Einheiten sechs bis 10 zum Beispiel alle zwei bis vier Wochen, eher als begleitendes Training. So ist genügend Zeit, das Erlernte im Alltag zu erproben und zu vertiefen.

 

Eigenes Üben

Die Dauer der Entwicklung des Klienten und des Trainings sind maßgeblich davon abhängig, wie oft, wie lange, konzentriert und intensiv der Klient zwischen den Terminen übt. Anregungen zum Üben, wie und wann, erhalten Sie im Training (z.B. Rückmeldung, Korrektur, Tipps und Arbeitsanregungen aus der aktuellen Trainingseinheit / Arbeitsaufträge, Übungsblätter,  Fachbuch mit CD, Übungstagebuch).

 

Prozessorientierung

Das Training verläuft Klienten, Situations und Prozess orientiert. Das heißt inhaltliche Abweichungen vom erstellten Angebot, Vertrag, Rückmeldungen oder Plänen sind möglich, da der Trainer seine didaktischen Gründe dafür hat und diese begründen kann. Klient und Trainer sind in jedem Termin in ständigem, persönlichem Kontakt über Inhalte, Verlauf und Übungen.

 

Absage, Nichterscheinen oder Nichtfortführung

Bei Absage bis 24 Stunden vor Termin wegen Krankheit des Klienten (Attest) oder anderer schwerwiegender Gründe werden Trainer und Klient ihr Bestes versuchen innerhalb von 4 Wochen einen neuen gemeinsamen Termin zu finden. Gelingt dies, wird das normale Honorar fällig. Gelingt dies nicht, entfällt das Training und der Klient zahlt 50 % des vereinbarten Brutto-Honorars auf u.g. Konto. Bei Absage durch den Klienten ab 24 Stunden vor Trainingstermin oder Nichterscheinen zahlt dieser 100 % des vereinbarten Brutto-Honorars auf u.g. Konto. Der Trainer kann bei Absage des Klienten ab 24 Stunden vor Termin nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Verschiebung des Termins kulanterweise möglich ist.

 

Nichtfortführung

Sollte das Training ausnahmsweise aufgrund eines aktuellen Klientenwunsches nicht fortgeführt werden, gilt folgendes:

Die noch offenen Termine …

…bleiben erhalten und können bis zu zwei Jahre nach dem letzten/ursprünglich erstellten Termin nach Absprache genommen werden.

… können nach einvernehmlicher Absprache an einen anderen Teilnehmer als Empfehlung des Klienten übergeben werden, der die Einheit/en nutzt.

…verfallen.

 

Gezahlte Honorare von gebuchten Einheiten oder „Paketen“ werden in keinem Fall erstattet.

Bei Absage wegen wichtiger Gründe (zum Beispiel Krankheit) von Trainer Arndt Schwichtenberg wird von beiden Seiten versucht, einen neuen gemeinsamen Termin innerhalb von 4 Wochen zu finden. Gelingt dies, wird das vereinbarte Honorar fällig. Gelingt dies nicht, entfallen das  Training und die Ansprüche beider Vertragspartner für den betreffenden Termin.

 

Kurzfristige Terminverlegung durch den Trainer

Der Trainer hat das Recht nach eigenem Ermessen, nach bestem Wissen und Gewissen eine oder mehrere Einheiten (auch gegen den Wunsch des Klienten) kurzfristig zu verschieben, wenn er, z.B. am Anfang der Einheit, den Eindruck hat, dem Klienten geht es mental oder gesundheitlich so, dass dieser keinen effektiven Nutzen aus dem Training ziehen würde und/oder das Training eher nicht zur Gesunderhaltung (z.B. Stimmschonung) beitragen würde. In diesem Fall wird von beiden Seiten versucht innerhalb von 4 Wochen einen neuen Termin zu finden. Gelingt dies, wird das vereinbarte/gezahlte Honorar fällig. Gelingt dies nicht, entfällt das Training und der Klient zahlt 100 % des vereinbarten Brutto-Honorars auf u.g. Konto.

 

3) Seminare

• Das Anmeldeformular und die Teilnahmegebühr müssen bis zum Anmedeschluss (drei Wochen vor Seminartermin) bei uns eingegangen sein.
• Der Veranstaltungsort zentral in Hannover wird bei Anmeldung mitgeteilt.
• Bei Abmeldung/bzw. Nichterscheinen ab 3 Wochen vor Seminartermin wird die Gebühr von Schwichtenberg Training einbehalten. Die Gebühr wird auch bei Abmeldung/bzw. Nichterscheinen wegen Krankheit (Attest) einbehalten. Wenn Sie eine/n Ersatz-TN/in stellen, kann der Seminarplatz/die Gebühr, nach vorheriger Absprache mit uns, an diese/n übergehen.
• Schwichtenberg Training behält sich vor, Seminare (z.B. wegen zu geringer TN/innen-Anzahl) abzusagen. Gezahlte Gebühren werden dann erstattet.

 

4) Schauspieltraining, auch im Einzeltraining

Im Folgenden habe ich zur besseren Lesbarkeit nur die männliche Schreibweise verwendet. Angesprochen sind immer Frauen und Männer!

 

Vorbereitung

Um die Trainingszeit effektiv zu nutzen, ist es für den Teilnehmer sinnvoll, möglichst umfassend und gründlich vorbereitet zu sein.

Das kann im Einzelfall, z.B. für ein Vorsprechen für das Schauspielstudium oder bei einem Casting, bedeuten, der Teilnehmer hat…
• …umfassende Kenntnisse über den angestrebten Beruf des Schauspielers, den Arbeitsmarkt und die Zukunftsperspektiven.
• …Kenntnisse über die gewünschte Schule/Hochschule, den Stil und die Dozenten bzw. Kenntnisse über die (Film-) Produktionsfirma, die Leitung und Kollegen, Arbeitszeiten und Vergütung.
• …umfassende Kenntnisse über die Regularien und das Prozedere der Aufnahmeprüfung sowie der genauen Prüfungsvorgaben (Art und Dauer der Texte, Szenen, Genre, Lieder, Gedichte etc.).
• …sich daraufhin bewusst entschieden für den Weg Berufsschauspieler zu werden. Und setzt nun überragende Energie, Mut, Ausdauer, Willen und Kontakte daran, dies zu verwirklichen.
• …sich so vorbereitet, dass er die bestens vorbereiteten Texte, Szenen, Lieder etc. perfekt flüssig beherrscht.
• …erste eigene Erprobungen und Erkenntnisse über das Stück, den Kontext, die Figur/Rolle und den Ausdruck derselben (Wer bin ich? Was will ich? Wo bin ich?) unternommen.
• …die Bereitschaft zuhause intensiv, regelmäßig und dauerhaft das Entwickelte und Erprobte weiter zu üben.


Sich einlassen

Für die Probestunde sind Entdeckerfreude gefragt und Mut, sich extrovertiert, teilweise zunächst „übertrieben“ und ungewöhnlich zu verhalten, die Lust, sich auf die Rolle, Texte, Gefühle, Unbekanntes, Interaktion und Improvisation einzulassen.


Probestunde

Diese 90 Minuten dauernde Einheit dient dem kennen lernen und der Orientierung. Hier ist Zeit für Vorgespräche über Kenntnisse, Fähigkeiten und Wünsche, Rolle, Texte, praktische Lese- und Spielprobe. Ich gebe währenddessen Rückmeldungen und Tipps. Am Ende gebe ich Rückmeldungen, was ich sehe und höre, Kommentare zu Talent und Fähigkeiten, Empfehlungen über Inhalt, Art, Dauer des Trainings.
Das Honorar ist passend in bar gegen Rechnung vor Ort zu bezahlen.
Du kannst danach in Ruhe entscheiden, ob und in welchem Umfang du das Training aufnimmst und durchführst.
Viele Schauspieltrainierende entscheiden sich nach der Probeeinheit für ein Fünfer-Paket. D.h. 5 Einheiten á 90 Minuten. Die Termine und Inhalte werden passend gelegt. Das Honorar für dieses individuelle Kontingent ist komplett vorab zu bezahlen.

 

Weitere Planung

Wird das Einzeltraining nach einer Probestunde in beidseitigem Einverständnis weitergeführt, empfehle ich zur besseren Planung jeweils mind. fünf Unterrichtstermine á 90 min. („Fünfer-Paket“) gemeinsam zu vereinbaren, die gegen Rechnung per Überweisung komplett vorab zu bezahlen sind.

 

Absage

Bei Absage durch den Teilnehmer ab 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn zahlt dieser 100 % des vereinbarten Unterrichtsbeitrages auf u.g. Konto von Schwichtenberg Training.
Bei Absage durch Krankheit des Teilnehmers (Attest) kann versucht werden innerhalb von drei Wochen einen neuen gemeinsamen Termin zu finden. Gelingt dies, wird der normale Unterrichtsbeitrag fällig. Gelingt dies nicht, entfällt der Unterricht und der Teilnehmende zahlt 50 % des vereinbarten Beitrages auf o.g. Konto. Gezahlte Unterrichtsbeiträge werden in keinem Fall erstattet.
Bei Absage durch Krankheit von Arndt Schwichtenberg wird versucht einen neuen gemeinsamen Termin innerhalb von drei Wochen zu finden. Gelingt dies, wird der vereinbarte Unterrichtsbeitrag fällig. Gelingt dies nicht, entfallen der Unterricht und die Ansprüche beider Vertragspartner für den betreffenden Termin.
Therapieerwartungen kann nicht entsprochen werden. Methodische Ansätze aus der Schauspiellehre, Theaterpädagogik, Dramaturgie, Stimm- und Sprechtraining, Rhetorik, Kommunikationslehre, Coaching, Gewaltfreie Kommunikation (Rosenberg).

Kontakt

Arndt Schwichtenberg, Inhaber von Schwichtenberg Training Hannover, Große Barlinge 65, 30171 Hannover, Deutschland, T 0511.9994000,
E info@schwichtenberg-training.de

Bankverbindung
Arndt Schwichtenberg, GLS Bank, Konto IBAN DE25 430 609 67 405 779 7100, BIC GENODEM1GLS
Teilnahmebedingungen für Gruppenseminare und Workshops, die von Schwichtenberg Training veranstaltet werden

Das Anmeldeformular und die Teilnahmegebühr müssen bis zum Anmedeschluss drei Wochen vor Seminartermin bei uns eingegangen sein, (dann ist Ihnen auch der Seminarplatz sicher). Der Veranstaltungsort in Hannover wird spätestens bis zum Anmeldeschluss bekanntgegeben. Bei Abmeldung/bzw. Nichterscheinen (auch bei attestierter Krankheit) ab drei Wochen vor Seminartermin oder zum Seminartermin wird die Gebühr von Schwichtenberg Training Hannover einbehalten. Wenn Sie eine Ersatz-Teilnehmerin stellen, kann der Seminarplatz/die Gebühr, nach vorheriger Absprache mit uns, an diese übergehen.
Schwichtenberg Training Hannover behält sich vor, Seminare (z.B. wegen zu geringer Teilnehmer-Anzahl) abzusagen. Gezahlte Gebühren werden dann erstattet.
Jede Teilnehmerin nimmt eigenverantwortlich, selbst versichert und physisch und psychisch gesund an den Seminaren teil. Eventuelle Einschränkungen sind vorher der Seminarleitung mitzuteilen. Therapieerwartungen kann nicht entsprochen werden.
Für Einzeltrainings gelten eigene Teilnahmebedingungen, die gesondert nach einem telefonischen Informationsgespräch mitgeteilt werden.

Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie hier einsehen …